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   BFH, 26.10.2000 - X B 49/00   

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https://dejure.org/2000,10805
BFH, 26.10.2000 - X B 49/00 (https://dejure.org/2000,10805)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2000 - X B 49/00 (https://dejure.org/2000,10805)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - X B 49/00 (https://dejure.org/2000,10805)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Zulasungsgründe - Grundsätzliche Bedeutung - Herstellung einer Wohnung - Baumaßnahme - Veränderte wesentliche Bausubstanz - Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Bautechnisch neues Gebäude

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.11.1995 - X R 102/95

    1. Keine Herstellung einer Wohnung i. S. von § 10 e EStG durch Verbindung von

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - X B 49/00
    Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen durch Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude eine (neue) Wohnung i.S. des § 10e Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hergestellt wird, ist durch die Rechtsprechung (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92; X R 87/92, BFH/NV 1996, 545, und X R 12/95, BFH/NV 1996, 603) bereits geklärt.
  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - X B 49/00
    Die Rügen, die Vorinstanz habe den "angebotenen" Sachverständigenbeweis nicht eingeholt und zu Unrecht von einer sich aufdrängenden Augenscheinseinnahme abgesehen, sind nicht schlüssig; insbesondere wurden in der mündlichen Verhandlung vor dem FG keine Beweisanträge gestellt (zu den Anforderungen an eine schlüssige Verfahrensrüge vgl. BFH-Beschluss vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562).
  • BFH, 15.11.1995 - X R 12/95

    Anforderungen für einen Abzugsbetrag für die Herstellung einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - X B 49/00
    Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen durch Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude eine (neue) Wohnung i.S. des § 10e Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hergestellt wird, ist durch die Rechtsprechung (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92; X R 87/92, BFH/NV 1996, 545, und X R 12/95, BFH/NV 1996, 603) bereits geklärt.
  • BFH, 15.11.1995 - X R 87/92

    Umbau von zwei fremdvermieteten Wohnungen zu einer eigengenutzten Wohnung;

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - X B 49/00
    Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen durch Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude eine (neue) Wohnung i.S. des § 10e Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hergestellt wird, ist durch die Rechtsprechung (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92; X R 87/92, BFH/NV 1996, 545, und X R 12/95, BFH/NV 1996, 603) bereits geklärt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01

    Neubauförderung bei einem umfassenden Anbau?

    Die Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung genüge nicht (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2000 X B 49/00, BFH/NV 2001, 446).

    Äußerlich habe sich das Gebäude ? bis auf das Dachfenster ? nicht verändert (Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 15. November 1995 X R 87/92, BFH/NV 1996, 545 und vom 26. Oktober 2000 X B 49/00, a.a.O.).

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